Mehr als acht Millionen Unfälle ereignen sich pro Jahr in der Bundesrepublik. Der Gesetzgeber versichert eine Reihe von Kosten, die aus Unfällen entstehen: Wenn Kinder zum Kindergarten, zur Schule gehen, Auszubildende ihren Verpflichtungen nachkommen und wenn Studenten die Fachhochschule oder die Universität besuchen dann benötigen sie für die notwendigen Wege noch keine private Unfallversicherung. Doch wie steht es um Kinder, die noch nicht den Kindergarten besuchen? Genau für diese kann die Unfallversicherung in Betracht kommen. Diese zahlt alle medizinischen Behandlungskosten, die einen Versicherungsnehmer durch einen Unfall (oder, wie es versicherungsrechtlich heißt: "unfreiwillig) in den Zustand der Invalidität versetzen (so er denn binnen Jahresfrist nach dem entsprechenden Unfall eingetreten war und angezeigt wurde). Kinderunfälle sind am tragischsten man will Menschen, die noch viele Lebensjahre vor sich haben können, eine schnellstmögliche und die beste Heilbehandlung gewährleisten. Möglichst viel an Lebensqualität soll ihnen auf lange Frist auch bei Unfällen in der Freizeit gewährt werden. Doch es sind selbstredend nicht nur Kinder: Auch Hausmänner, Hausfrauen und all jene, die nur auf den direkten Wegen zu ihren Ausbildungsstätten versichert sind, können von den interessanten Optionen einer privaten Unfallversicherung profitieren. Denn man kann sich gegen den Invaliditätsfall über die notwendigen Therapieerfordernisse heraus versichern: Können die Folgen des Unfalles nicht vollständig geheilt werden, besteht bei der privaten Unfallversicherung die Auswahlmöglichkeit zur lebenslangen Rente. Es ist eine solche Versicherung somit eine interessante Option für all jene, die viel Freizeit haben, diese eingehend nutzen und gleichzeitig auch aus anderen Gründen gefährdet oder besonders angreifbar sind (Kinder, jedoch auch Senioren). Denn, so weiß man: Mehr als 40 Prozent aller Unfälle (auch mit Folge- und Bleibeschäden) geschehen genau dort, wo ein gesetzlicher Versicherungsschutz nicht besteht.